Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Reisevermittlungsleistungen
ProTravel Business & Leisure
Gültig ab 01.09.2004
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I. Geltung
Das ProTravel Reisebüro (die genaue Bezeichung auf der
Homepage) tritt sowohl als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen
(wie z.B. Flüge,), sonstiger touristischer Einzelleistungen
(wie z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremdveranstalteter
Pauschalreisen als auch als Veranstalter eigener Reisen auf.
Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für
die Vermittlung von Reiseleistungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis
zwischen Ihnen und dem ProTravel Reisebüro. Es wird ein
Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB
vereinbart. Das ProTravel Reisebüro tritt aufgrund dieser
Bedingungen nur als Vermittler zwischen Ihnen und dem jeweiligen
Veranstalter oder Leistungsträger auf. Im Falle einer Buchung
finden für den Inhalt des von dem ProTravel Reisebüro
vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer
Reiseleistung die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen
Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger
ausschließlich Anwendung. Diese sind auf den jeweiligen
Seiten einzusehen. Hierin können Bedingungen hinsichtlich
der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer
Einzelheiten des Vertrages geregelt sein.
II. Anmeldung/Leistung
1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder auf elektronischen Wege (E - Mail) vorgenommen werden kann,
beauftragen Sie uns verbindlich, zur Vermittlung eines Reisevertrages
mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen.
An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns,
maximal jedoch 5 Tage ab Anmeldedatum gebunden.
2. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße
Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der
gebuchten einzelnen touristischen Leistung. Das ProTravel Reisebüro
übernimmt daher keine Haftung für die Durchführung
der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung
für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen
ab. Ebenso wenig übernimmt das ProTravel -Reisebüro,
die ausschließlich als Vermittler tätig ist, eine
Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen.
III. Anmeldung für mehrere Personen
1. Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person,
sondern auch für andere Teilnehmer abgeben und ein Vermittlungsvertrag
mit dem ProTravel -Reisebüro und ein Reisevertrag mit dem
Leistungserbringer zustandekommt, sind Sie für die Verpflichtungen
dieser dritten Personen aus dem Reisevermittlungsvertrag, ebenso
aus dem vermittelten Reisevertrag, wie für eigene Verpflichtungen
verantwortlich. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung
erfolgt, wenn Sie diese durch eine zusätzliche, ausdrückliche
und gesonderte Erklärung im Rahmne des Buchungsvorganges
anerkennen.
IV. Buchungsbestätigung
1. Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt
als angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten
haben. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung
unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen
und den Reiseveranstalter ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen
hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen,
der nach Ablauf einer Frist von zwei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung
erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet
angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere
nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Flugtickets werden Ihnen in der Regel als Elektronisches
Ticket ; auch –ETIX- genannt ausgestellt. Diese Tickets
können dann an den jeweiligen Abflughäfen am Ticketautomaten
gezogen werden. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der
Fluglinie für Sie hinterlegt. Voraussetzung für die
Zustellung /Hinterlegung ist der vollständige Eingang des
Reisepreises bei uns. Wir weisen daraufhin, daß wir Linienflugbuchungen
nur bis zu drei Tagen vor Abflug entgegen nehmen können.
3. Im Fall von Pauschalreisen erhalten Sie die Unterlagen per
Post oder am Flughafenschalter. Letzteres wird Ihnen gesondert
mitgeteilt.
V. Haftung des ProTravel -Büros
1. Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen
ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern
uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung
des
ProTravel -Büros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Das ProTravel -Reisebüro gibt Ihnen gegenüber daher
keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen
ab.
2. Das ProTravel -Reisebüro beschränkt seine Haftung
im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit
für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den
dreifachen Preis der vermittelten Leistung.
VI. Umbuchungen/Rücktritt
1. Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise
kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluß
eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Reiseveranstalter
hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle
Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen
richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
2. Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag
durch Sie, dessen Erklärung nicht an eine bestimmte Form
gebunden ist, richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden
Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters.
Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber dem
Leistungserbringer zu erklären. Das ProTravel Reisebüro
ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen
Leistungserbringer bei dem ProTravel -Reisebüro vereinnahmten
oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen.
Beachten Sie, daß der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz
verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann.
Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
3. Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung
werden Gebühren von EUR 150,- pro Ticket erhoben. Sollte
es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr höher
sein, teilweise bis zu 100 % des Ticketpreises. Dies wird Ihnen
mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen
der Fluggesellschaften niedergelegt.
4. Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen
wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum
eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen
der einzelnen Fluggesellschaften.
VII. Hinweise auf Pass -, Visa -, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
1. Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen
erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Reiseteilnehmer
deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft
nicht offenkundig ist oder vom Reiseteilnehmer mitgeteilt wird.
2. Da das ProTravel -Reisebüro hinsichtlich dieser Informationen
auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden)
angewiesen ist und sich die einschlägigen Bestimmungen
jederzeit ändern können, gibt das ProTravel Reisebüro
keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen
ab. Eine Haftung des
ProTravel -Reisebüros wird insoweit ausgeschlossen. Dem
Reiseteilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien
über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland
zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf die geänderten Umstände
einstellen zu können.
VIII. Zahlung
1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die
Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters
im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB übergeben wird. Dies
gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Unter dieser Voraussetzung
ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung
der Reiseunterlagen fällig, die Anzahlung zu dem auf der
Buchungsbestätigung gesondert angegebenen Zeitpunkt.
2. Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei denen die
Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist,
wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens
vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
3. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang
kann das ProTravel -Reisebüro die angemeldete Reise zu
Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren
für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden. Insoweit
wird auf Ziffer VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verwiesen.
4.Reiseleistungen können ausschließlich mit folgenden
Zahlungsmitteln gebucht und bezahlt werden:
Bankeinzug, Kreditkarte, Scheck (EC-Scheck bis je EUR 200.-),
Überweisung und bar in Ihrem ausgewähltem Reisebüro.
Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen
Reiseveranstalter hingewiesen. Im entsprechenden Fall sind wir
berechtigt und Sie erteilen uns hierzu die ausdrückliche
Ermächtigung, im Auftrag des Reiseveranstalters den geschuldeten
Reisepreis über Ihre Kreditkartennummer bzw. per Lastschrift
einzuziehen.
5. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren
sind sofort fällig.
6. Das ProTravel -Reisebüro erfüllt die ihm obliegende
Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung
der Reiseunterlagen, wie etwa Flugscheine, Voucher u. a. in
den Geschäftsräumen von dem ProTravel -Reisebüro.
Werden die Dokumente von dem ProTravel-Reisebüro an Sie
versandt, tragen Sie die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe
zur Post oder der Übergabe an einen Boten. Dies gilt unabhängig
davon, wer dei Kosten für die Versendung trägt.
IX. Verjährung
Ansprüche von Ihnen gegenüber dem ProTravel - Reisebüro,
gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der
Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren
nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an
dem die vermittelte Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger
enden sollte.
Schweben zwischen Ihnen und dem ProTravel -Reisebüro
Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt bis Sie oder das ProTravel -Reisebüro
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
X. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehugen zwischen den Vertragspartnern richten sich
nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XI. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt
nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Die Unwirksamkeit
einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen nicht.
XII. Gerichtsstand
Der Anmelder/Reisende kann das ProTravel-Reisebüro an dessen
Sitz verklagen. Für Klagen von dem ProTravel -Reisebüro
gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben
oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz des ProTravel-Reisebüros
maßgebend.
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